ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
HAEVN am Meer wird von der Denkerhof UG verwaltet
Diese Seite behandelt die AGBs (als download) der Denkerhof UG.
Gesondert aufgeführt sind unserer Allgemeinen-Geschäftsbedingungen, das Impressum, Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Denkerhof UG (haftungsbeschränkt)
für Dienstleistungen, Veranstaltungen, Raumvermietung
und Beherbergungsleistungen am Standort HAEVN am Meer
Stand: August 2026
Denkerhof UG (haftungsbeschränkt)
Cecilienkoog 7 · 25821 Reußenköge
info@denkerhof.de
Hinweis zur Verwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden ein einheitliches Vertragswerk. Je nach gebuchter Leistung gelten neben dem allgemeinen Teil die jeweils einschlägigen besonderen Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Buchungsbestätigung haben Vorrang.
Gliederung
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Teil A – Allgemeine Vertragsbedingungen
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Teil B – Dienstleistungen, Training, Coaching und eigene Veranstaltungen
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Teil C – Vermietung von Seminar-, Trainings- und Veranstaltungsräumen
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Teil D – Beherbergung und Ferienvermietung
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Teil E – Haus- und Nutzungsordnung
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Teil F – Besondere Bedingungen für externe Seminarleiter und Veranstalter
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Teil G – Urheber- und Nutzungsrechte
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Teil H – Haftung
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Teil I – Höhere Gewalt
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Teil J – Widerrufsrecht
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Teil K – Datenschutz
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Teil L – Vertragsbeendigung und Hausrecht
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Teil M – Schlussbestimmungen
TEIL A
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Anbieterin und Vertragspartnerin
1.1 Ausschließliche Anbieterin und Vertragspartnerin für sämtliche nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angebotenen Leistungen ist: Denkerhof UG (haftungsbeschränkt), Cecilienkoog 7, 25821 Reußenköge, Deutschland. Handelsregister: HRB 14536 FL, Registergericht: Amtsgericht Flensburg. Vertreten durch den Geschäftsführer Jan Denker. Telefon: +49 170 93 88 011, E-Mail: info@denkerhof.de, Internet: www.denkerhof.de. Nachfolgend „Denkerhof UG“ genannt.
1.2 „HAEVN am Meer“ ist die Geschäfts- und Standortbezeichnung, unter der die Denkerhof UG insbesondere Beherbergungsleistungen, Raumvermietungen, Trainings, Coachings, Seminare, Workshops und Veranstaltungen anbietet.
1.3 Die Denkerhof UG ist auch dann alleinige Vertragspartnerin, wenn die zur Leistungserbringung genutzten Grundstücke, Gebäude, Räume, Außenflächen oder Einrichtungsgegenstände im Eigentum Dritter stehen.
1.4 Die Denkerhof UG ist zur Verwaltung, Vermietung, Nutzung und Abrechnung der von ihr angebotenen Räume, Unterkünfte und sonstigen Leistungen berechtigt.
2. Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Trainings, Kurse und Bewegungsangebote; Einzel- und Gruppencoachings; Workshops, Seminare und Veranstaltungen; die zeitweise Vermietung von Seminar-, Trainings-, Veranstaltungs- und Kreativräumen sowie Garten- und Außenflächen; Beherbergungsleistungen in Ferienwohnungen, Gästezimmern und sonstigen Unterkünften; Camping- und vergleichbare Übernachtungsangebote sowie ergänzende Leistungen wie Sauna, Verpflegung, Ausstattung oder organisatorische Unterstützung.
2.2 Je nach Art des gebuchten Angebots gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen der nachfolgenden Teile.
2.3 Soweit für einzelne Räume, Unterkünfte oder Leistungen besondere Nutzungsbedingungen gelten, werden diese Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihnen Kenntnis zu nehmen.
2.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen der Denkerhof UG und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.5 Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten nur, wenn die Denkerhof UG ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
3. Verbraucher und Unternehmer
3.1 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
3.2 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3.3 Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
4. Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf Webseiten, Buchungsplattformen, in sozialen Medien, Prospekten oder Preislisten stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.
4.2 Der Kunde gibt durch seine Buchung, Anmeldung oder die Annahme eines individuellen Angebots ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
4.3 Ein Vertrag kommt zustande durch eine Buchungs- oder Auftragsbestätigung der Denkerhof UG in Textform, die ausdrückliche Annahme eines Angebots, eine verbindliche Buchungsbestätigung innerhalb eines Onlinebuchungssystems oder die einvernehmliche Bereitstellung beziehungsweise den Beginn der vereinbarten Leistung.
4.4 Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt grundsätzlich nur den Eingang einer Anfrage oder Bestellung. Sie stellt nur dann eine Vertragsannahme dar, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Buchungsbestätigung bezeichnet ist.
4.5 Bei einem individuellen Angebot kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der darin genannten Bindungsfrist annimmt.
4.6 Telefonische oder mündliche Anfragen stellen noch keine verbindliche Buchung dar. Der Vertrag kommt erst durch die anschließende Bestätigung der Denkerhof UG oder eine anderweitige eindeutige Annahme zustande.
4.7 Bei Buchungen über externe Vermittlungs- oder Buchungsplattformen gelten ergänzend die dort wirksam einbezogenen Buchungs- und Zahlungsbedingungen.
4.8 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung; Buchungsbestätigung oder individuelles Angebot; besondere Leistungs- oder Nutzungsbedingungen; diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Haus- und Nutzungsordnung.
5. Buchungen für mehrere Personen
5.1 Bucht ein Kunde Leistungen für weitere Teilnehmer, Gäste, Mitreisende oder Begleitpersonen, ist er verpflichtet, diesen die für sie geltenden Vertragsbedingungen und Hausregeln rechtzeitig mitzuteilen.
5.2 Der buchende Kunde hat die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen.
5.3 Der buchende Kunde haftet für die Zahlung des von ihm gebuchten Gesamtumfangs, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
5.4 Eine darüber hinausgehende Haftung für das Verhalten anderer Personen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde, dem buchenden Kunden das Verhalten gesetzlich zugerechnet wird oder er eigene Organisations-, Informations-, Aufsichts- oder Sorgfaltspflichten verletzt hat.
6. Preise
6.1 Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung, dem verwendeten Buchungssystem oder der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste.
6.2 Gegenüber Verbrauchern angegebene Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
6.3 Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden, sofern dies ausdrücklich ausgewiesen ist.
6.4 Zusatzleistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert berechnet.
6.5 Nach Vertragsschluss kann der vereinbarte Preis für die gebuchte Leistung nicht einseitig geändert werden.
6.6 Preisänderungen für zukünftige Buchungen oder noch nicht geschlossene Verträge bleiben vorbehalten.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.
7.2 Die Denkerhof UG kann eine angemessene Anzahlung verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.
7.3 Bei kurzfristigen Buchungen kann der vollständige Gesamtpreis sofort fällig sein.
7.4 Zahlungen sind auf das in der Rechnung oder Buchungsbestätigung angegebene Konto zu leisten.
7.5 Der Kunde gerät nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Während des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
7.6 Die Denkerhof UG kann die erforderlichen und tatsächlich entstandenen Kosten einer rechtmäßigen Mahnung oder Rechtsverfolgung als Verzugsschaden verlangen.
7.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Gegenrechte des Verbrauchers sowie Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
7.8 Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
8. Kommunikation
8.1 Vertragliche Erklärungen und Mitteilungen können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
8.2 Zur Textform gehören insbesondere E-Mail und andere dauerhaft dokumentierbare elektronische Mitteilungen.
8.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine richtige und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben. Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen.
8.4 Individuelle mündliche Vereinbarungen bleiben wirksam. Sie sollen aus Beweisgründen anschließend in Textform bestätigt werden.
9. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
9.1 Änderungen oder Ergänzungen eines bereits geschlossenen Vertrages bedürfen einer einvernehmlichen Vereinbarung, soweit sich nicht aus dem Vertrag oder den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt.
9.2 Die Denkerhof UG kann notwendige, geringfügige organisatorische Änderungen vornehmen, sofern der wesentliche Charakter der Leistung erhalten bleibt, die Änderung zumutbar ist und keine wesentliche Verschlechterung eintritt.
9.3 Wesentliche Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Ist eine wesentliche Änderung unzumutbar, kann der Kunde hinsichtlich der betroffenen Leistung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
TEIL B
DIENSTLEISTUNGEN, TRAINING, COACHING UND EIGENE VERANSTALTUNGEN
10. Anwendungsbereich
10.1 Dieser Teil gilt insbesondere für Yoga, Qi Gong, Taiji und vergleichbare Bewegungsangebote, Kampfkunst- und Selbstverteidigungstraining, Einzel- und Gruppentraining, Coaching, Workshops, Seminare, Kursreihen und von der Denkerhof UG organisierte Veranstaltungen.
10.2 Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.
11. Leistungsumfang
11.1 Die Denkerhof UG schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
11.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird kein bestimmter gesundheitlicher, sportlicher, persönlicher, psychischer, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
11.3 Inhalte können innerhalb des vereinbarten Ziels an Gruppe, räumliche Bedingungen oder tatsächlichen Verlauf angepasst werden.
11.4 Die Denkerhof UG ist berechtigt, fachlich geeignete Mitarbeiter, Trainer, Referenten oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
12. Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung
12.1 Die Teilnahme an körperlichen Übungen und Trainingsangeboten setzt eine hierfür ausreichende gesundheitliche Eignung voraus.
12.2 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine persönlichen Grenzen zu beachten, Übungen nur innerhalb der eigenen Möglichkeiten auszuführen, sicherheitsbezogene Anweisungen zu beachten und bei Schmerzen, Unwohlsein oder Überforderung eine Übung zu unterbrechen.
12.3 Bei gesundheitlichen Beschwerden, akuten Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder Zweifeln an der eigenen Belastbarkeit sollte vor der Teilnahme ärztlicher oder therapeutischer Rat eingeholt werden.
12.4 Der Teilnehmer soll die Leitung auf solche gesundheitlichen Einschränkungen hinweisen, die für die sichere Durchführung erheblich sein können. Eine Verpflichtung zur Offenlegung vollständiger Diagnosen, Krankenakten oder Medikationspläne besteht nicht.
12.5 Die Denkerhof UG kann einen Teilnehmer ausschließen, wenn aufgrund konkreter Umstände eine erhebliche Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen besteht.
12.6 Den sicherheitsbezogenen Anweisungen der Leitung ist Folge zu leisten.
13. Keine medizinischen oder heilkundlichen Leistungen
13.1 Trainings-, Kurs-, Seminar- und Coachingangebote ersetzen keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung, Psychotherapie, Physiotherapie, heilpraktische Behandlung oder sonstige heilkundliche Leistung.
13.2 Im Rahmen der Angebote werden keine medizinischen Diagnosen gestellt und keine Heilungs- oder Erfolgsgarantien abgegeben.
13.3 Allgemeine Hinweise zu Bewegung, Entspannung, Ernährung oder Lebensführung dienen ausschließlich der allgemeinen Wissensvermittlung.
13.4 Eine bestehende Behandlung soll nicht ohne Abstimmung mit der behandelnden Fachperson verändert oder beendet werden.
14. Minderjährige
14.1 Minderjährige dürfen nur an geeigneten Angeboten teilnehmen. Die Denkerhof UG kann die Zustimmung eines Sorgeberechtigten verlangen.
14.2 Bei Angeboten für Kinder und Jugendliche sind die mitgeteilten Abhol-, Aufsichts- und Sicherheitsregelungen einzuhalten.
14.3 Minderjährige dürfen das Gelände außerhalb vereinbarter Betreuungszeiten nur unter Verantwortung ihrer Sorgeberechtigten oder einer beauftragten Aufsichtsperson nutzen.
15. Ausfall und Änderungen durch die Denkerhof UG
15.1 Die Denkerhof UG kann geringfügige Änderungen des Ablaufs vornehmen, sofern der Gesamtcharakter erhalten bleibt. Hierzu gehören insbesondere Raumwechsel, geringfügige zeitliche Anpassungen, Anpassung einzelner Übungen oder der Einsatz eines geeigneten Ersatztrainers oder Ersatzreferenten.
15.2 Muss ein Einzeltermin aus einem von der Denkerhof UG zu vertretenden Grund abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich oder unzumutbar, werden Zahlungen für die ausgefallene Leistung erstattet.
15.3 Eine Gruppenveranstaltung kann insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Erkrankung der Leitung ohne Ersatz, Nichtnutzbarkeit des Veranstaltungsorts oder einem anderen erheblichen Grund abgesagt werden.
15.4 Bei vollständiger Absage werden Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Gesetz und Haftungsregelungen.
16. Absage von Einzelterminen durch den Kunden
16.1 Einzeltermine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
16.2 Bei späterer Absage kann verlangt werden: weniger als 48, aber mindestens 24 Stunden vor Beginn 50 Prozent; weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen 100 Prozent des vereinbarten Entgelts.
16.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Belegung sind anzurechnen.
16.4 Eine geeignete Ersatzperson kann benannt werden, soweit Art und Inhalt der Leistung dies zulassen.
17. Stornierung von Kursen, Workshops und Seminaren
17.1 Soweit keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden, gelten folgende pauschalierte Stornokosten: bis einschließlich 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine; 41 bis 30 Tage 50 Prozent; ab 29 Tage 100 Prozent des Veranstaltungspreises.
17.2 Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet.
17.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Vergabe werden angerechnet.
17.4 Bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kann eine geeignete Ersatzperson benannt werden; die Vertragsübernahme bedarf der Bestätigung.
17.5 Für zusätzlich gebuchte Beherbergungsleistungen gelten die Bedingungen aus Teil D.
18. Verspätung und vorzeitige Beendigung
18.1 Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Eine Verlängerung kann zugestimmt werden, wenn nachfolgende Termine nicht beeinträchtigt werden.
18.2 Bricht der Kunde eine begonnene Leistung aus nicht von der Denkerhof UG zu vertretenden Gründen ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des nicht wahrgenommenen Teils.
18.3 Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Minderungsrechte bleiben unberührt.
19. Verhalten bei Veranstaltungen
19.1 Teilnehmer haben auf andere Personen, Tiere, Nachbarn und die Umgebung Rücksicht zu nehmen.
19.2 Nach erfolgloser Abmahnung kann ein Teilnehmer ausgeschlossen werden, wenn er erheblich stört, Sicherheitsanweisungen missachtet, Personen oder Sachen gefährdet, andere belästigt oder erheblich gegen die Hausordnung verstößt.
19.3 Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist keine vorherige Abmahnung erforderlich. Die finanziellen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
TEIL C
VERMIETUNG VON SEMINAR-, TRAININGS- UND VERANSTALTUNGSRÄUMEN
20. Anwendungsbereich
20.1 Dieser Teil gilt für die zeitweise Vermietung von Seminar- und Veranstaltungsräumen, Trainingsräumen und dem Dojang, Kreativ- und Werkstatträumen, Gemeinschafts- und Aufenthaltsräumen, Garten- und Außenflächen sowie ergänzendem Inventar oder technischer Ausstattung.
20.2 Dieser Teil gilt nicht für die dauerhafte Überlassung von Wohnraum.
21. Mietgegenstand und Nutzungszweck
21.1 Mietgegenstand, Nutzungszeit, Mietpreis, zulässige Personenzahl und enthaltene Leistungen ergeben sich aus Angebot oder Buchungsbestätigung.
21.2 Räume und Flächen dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Änderungen, Untervermietung oder Überlassung an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung.
21.3 Die zulässige Höchstzahl darf nicht überschritten werden. Auf- und Abbauzeiten liegen innerhalb der vereinbarten Nutzungszeit, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
22. Übergabe der Räume
22.1 Die Räume werden in einem für den vereinbarten Zweck geeigneten Zustand übergeben.
22.2 Erkennbare Mängel, Beschädigungen oder Fehlbestände sollen unverzüglich mitgeteilt werden, um Abhilfe, Dokumentation und Schadensvermeidung zu ermöglichen.
22.3 Gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.
23. Nutzungsregeln
23.1 Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen, Türen und Durchgänge müssen jederzeit freigehalten werden.
23.2 Veränderungen sowie das Anbringen von Dekorationen oder Befestigungen bedürfen der vorherigen Zustimmung.
23.3 Offenes Feuer, Kerzen, Räucherwerk, Nebelmaschinen und vergleichbare Quellen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
23.4 Eigene elektrische oder technische Geräte müssen betriebssicher sein. Musik- und Lautsprecheranlagen sind auf den vereinbarten Umfang zu begrenzen.
23.5 Ruhezeiten und Veranstaltungszeiten sind einzuhalten. Der Mieter sorgt dafür, dass Teilnehmer, Mitarbeiter und Beauftragte die Hausordnung einhalten.
24. Küchen- und Verpflegungsbereiche
24.1 Küchen und Verpflegungsbereiche dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.
24.2 Der Mieter oder Veranstalter ist für die Einhaltung der für seine Verpflegungsleistungen geltenden lebensmittel-, hygiene-, allergen- und gewerberechtlichen Vorgaben verantwortlich.
24.3 Dies gilt nicht, soweit die Verpflegung ausdrücklich durch die Denkerhof UG angeboten und durchgeführt wird.
24.4 Lebensmittel, Geschirr, Geräte und Arbeitsflächen sind nach Nutzung ordnungsgemäß zu reinigen beziehungsweise zu entfernen.
25. Rückgabe der Räume
25.1 Die Räume sind am Ende der vereinbarten Nutzungszeit zurückzugeben.
25.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die Rückgabe besenreine Übergabe, Entfernung eigener Gegenstände und Dekorationen, Beseitigung eigener Abfälle, Reinigung benutzten Geschirrs und Kücheninventars, Wiederherstellung der Möblierung, Schließen von Fenstern und Türen, Ausschalten eigener Geräte und Rückgabe sämtlicher Schlüssel.
25.3 Übermäßige Verschmutzungen oder Wiederherstellungsarbeiten können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden. Soweit möglich, erhält der Mieter Gelegenheit zur eigenen Beseitigung.
25.4 Bei Zeitüberschreitung kann der zusätzliche Zeitraum berechnet werden. Weitergehende Schäden bleiben nach Gesetz ersatzfähig.
26. Schlüssel und Zugangsmittel
26.1 Schlüssel, Transponder, Zugangscodes und sonstige Zugangsmittel sind sorgfältig zu verwahren und dürfen nur an berechtigte Personen weitergegeben werden.
26.2 Ein Verlust ist unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet nach Gesetz für erforderliche Kosten eines schuldhaft verursachten Verlustes.
26.3 Kosten eines Austauschs von Schlössern oder Schließanlagen werden nur berechnet, soweit der Austausch objektiv erforderlich ist.
27. Schäden
27.1 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden sowie für Schäden, die ihm von Mitarbeitern, Beauftragten, Erfüllungsgehilfen oder Teilnehmern gesetzlich zugerechnet werden können.
27.2 Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist kein ersatzpflichtiger Schaden. Schäden sind unverzüglich mitzuteilen.
28. Stornierung einer Raumvermietung
28.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten:
bis einschließlich 42 Tage vor Nutzungsbeginn keine Stornokosten;
41 bis 30 Tage 50 Prozent;
ab 29 Tage 100 Prozent des Mietpreises.
28.2 Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Vermietung sind anzurechnen. Der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten.
28.3 Eine Terminänderung gilt grundsätzlich als Stornierung und Neubuchung. Einer kostenfreien oder reduzierten Umbuchung kann zugestimmt werden, wenn ein Ersatztermin verfügbar ist und kein oder nur geringer Ausfall entsteht.
29. Kündigung der Raumüberlassung
29.1 Die Denkerhof UG kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei nicht vereinbartem oder rechtswidrigem Zweck, erheblicher Überbelegung, Gefährdung, erheblichem Verstoß gegen die Hausordnung, Zahlungsverzug trotz Mahnung oder fehlenden Genehmigungen.
29.2 Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung unzumutbar ist.
29.3 Die finanziellen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen werden angerechnet.
TEIL D
BEHERBERGUNG UND FERIENVERMIETUNG
30. Anwendungsbereich
30.1 Dieser Teil gilt für die vorübergehende Beherbergung in Ferienwohnungen, Gästezimmern, sonstigen Unterkünften und gegebenenfalls angebotenen Campingbereichen.
30.2 Er gilt nicht für die dauerhafte Vermietung von Wohnraum. Dauerhafte oder überwiegend auf Wohnraumnutzung ausgerichtete Verhältnisse werden durch gesonderte Mietverträge geregelt.
31. Buchungsumfang
31.1 Unterkunft, Zeitraum, Personenzahl und Gesamtpreis ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
31.2 Die Unterkunft darf nur mit der angemeldeten Personenzahl belegt werden. Weitere Übernachtungsgäste oder Überbelegung bedürfen vorheriger Zustimmung und können einen Aufpreis auslösen.
31.3 Die Unterkunft darf nur zu dem vereinbarten Beherbergungszweck genutzt werden. Veranstaltungen, gewerbliche Tätigkeiten, Foto- und Filmproduktionen oder Weitervermietung bedürfen vorheriger Zustimmung.
31.4 Eine Nutzung durch Monteure, Geschäftsreisende oder zu sonstigen beruflichen Unterbringungszwecken ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
32. An- und Abreise
32.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht die Unterkunft am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.
32.2 Frühere Anreise oder spätere Abreise sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bei schuldhaft verspäteter Abreise können angemessene Mehrkosten berechnet werden.
32.3 Kann die Unterkunft aus einem von der Denkerhof UG zu vertretenden Grund nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, wird der Gast unverzüglich informiert. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
33. Schlüsselübergabe
33.1 Die Art der Schlüsselübergabe wird vor der Anreise mitgeteilt. Eine kontaktlose Übergabe oder Schlüsselbox kann vereinbart werden.
33.2 Schlüssel und Zugangsmittel dürfen nur an angemeldete Gäste weitergegeben werden und sind bei Abreise an der vereinbarten Stelle zurückzugeben.
33.3 Ein Verlust ist unverzüglich mitzuteilen.
34. Zahlungsbedingungen für Beherbergungen
34.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Anzahlung 30 Prozent des Gesamtpreises und ist innerhalb von zehn Tagen nach Buchungsbestätigung fällig.
34.2 Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigeren Buchungen ist der vollständige Gesamtpreis sofort fällig.
34.3 Soweit nicht anders angegeben, sind Wasser, Strom, Heizung, ein gewöhnlicher PKW-Stellplatz und die übliche WLAN-Nutzung im Unterkunftspreis enthalten. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
35. Stornierung durch den Gast
35.1 Der Gast kann vor Beginn in Textform zurücktreten. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten: bis einschließlich
30 Tage vor Anreise keine Stornokosten;
29 bis 14 Tage 30 Prozent;
13 bis 7 Tage 50 Prozent;
ab 6 Tage oder bei Nichtanreise 100 Prozent des Gesamtpreises.
35.2 Maßgeblich ist der Zugang. Zahlungen werden verrechnet.
35.3 Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Vermietung sind anzurechnen. Der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten.
35.4 Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.
36. Nichtanreise und vorzeitige Abreise
36.1 Bei Nichtanreise gelten die Stornierungsbedingungen nach Ziffer 35.
36.2 Bei vorzeitiger Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, soweit die Denkerhof UG den Grund nicht zu vertreten hat. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Vermietung werden angerechnet.
36.3 Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
37. Seminarbezogene Unterkunftsbuchungen
37.1 Unterkunft und Seminar sind rechtlich getrennte Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich als einheitliches Gesamtpaket angeboten wurden.
37.2 Wird ein extern angebotenes Seminar abgesagt, führt dies nicht automatisch zur kostenfreien Aufhebung einer separat gebuchten Unterkunft.
37.3 Die Denkerhof UG bemüht sich um eine zumutbare Lösung, insbesondere Umbuchung, anderweitige Vergabe oder Anrechnung ersparter Aufwendungen.
37.4 Bei einem ausdrücklich als Gesamtpaket gebuchten Angebot gelten die hierfür vereinbarten Stornierungsbedingungen.
38. Interne Umbuchung
38.1 Die Denkerhof UG kann eine andere Unterkunft innerhalb des Standorts anbieten, wenn die gebuchte Unterkunft nicht verfügbar oder nutzbar ist oder betriebliche beziehungsweise sicherheitsbezogene Gründe dies erfordern und die Ersatzunterkunft zumutbar ist.
38.2 Die Ersatzunterkunft muss mindestens vergleichbarer Art und Qualität sein. Bei geringwertigerer Ersatzunterkunft wird die Preisdifferenz erstattet.
38.3 Ist die Ersatzunterkunft unzumutbar, kann der Gast hinsichtlich der betroffenen Leistung kostenfrei zurücktreten.
39. Rückgabezustand und Endreinigung
39.1 Die Endreinigung umfasst die gewöhnliche Reinigung nach einem üblichen und vertragsgemäßen Aufenthalt.
39.2 Der Gast hat die Unterkunft besenrein, mit gespültem und eingeräumtem Geschirr, entleertem Geschirrspüler, frei von mitgebrachten Lebensmitteln und Gegenständen sowie mit ordnungsgemäß entsorgtem Müll zurückzugeben.
39.3 Außergewöhnliche Verschmutzungen können nach tatsächlichem Reinigungsaufwand berechnet werden, insbesondere starke Verunreinigungen, Lebensmittelreste, unerlaubtes Rauchen, erhebliche Tierverschmutzungen oder zurückgelassene Gegenstände und Abfälle.
40. Mängel und Schäden
40.1 Erkennbare Mängel oder Schäden sollen unverzüglich mitgeteilt werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
40.2 Der Gast hat im Zumutbaren an der Schadensminderung mitzuwirken und haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden.
40.3 Normale Abnutzung ist kein ersatzpflichtiger Schaden. Gesetzliche Mängel-, Minderungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
41. Kündigung durch die Denkerhof UG
41.1 Die Denkerhof UG kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei erheblicher Störung des Hausfriedens, rechtswidriger Nutzung, erheblicher Überbelegung, Gefährdung, Zahlungsverzug oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Hausordnung.
41.2 Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn eine Fortsetzung unzumutbar ist.
41.3 Die finanziellen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen und anderweitige Vermietung werden angerechnet.
TEIL E
HAUS- UND NUTZUNGSORDNUNG
42. Allgemeines Verhalten
42.1 Alle Gäste, Teilnehmer und Nutzer sind verpflichtet, auf andere Gäste und Teilnehmer, Mitarbeiter, Nachbarn, hofeigene und wild lebende Tiere sowie die natürliche Umgebung Rücksicht zu nehmen.
42.2 Räume, Unterkünfte, Außenflächen und Inventar sind pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln.
42.3 Den Anweisungen der Denkerhof UG und ihrer Mitarbeiter ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem geordneten Betriebsablauf oder der Einhaltung der Hausordnung dienen.
43. Ruhe und Lautstärke
43.1 Lärm ist auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Bekannt gegebene Ruhe- und Veranstaltungszeiten sind einzuhalten.
43.2 Musik- und Lautsprecheranlagen sowie Instrumente dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Türen und Fenster sind bei lauten Veranstaltungen soweit erforderlich geschlossen zu halten.
43.3 Außenveranstaltungen müssen zur vereinbarten Uhrzeit beendet werden.
44. Rauchen
44.1 Rauchen ist in sämtlichen Gebäuden untersagt. Das Verbot gilt auch für E-Zigaretten, Verdampfer und vergleichbare Produkte.
44.2 Im Außenbereich ist Rauchen ausschließlich in ausgewiesenen Bereichen gestattet. Fenster und Türen sind so geschlossen zu halten, dass Rauch nicht in Gebäude zieht.
44.3 Zigarettenreste dürfen nur in den vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
45. Alkohol und berauschende Substanzen
45.1 Der Konsum von Cannabis und sonstigen berauschenden oder psychoaktiven Substanzen ist auf dem Gelände grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für als Pflanzenmedizin, bewusstseinsverändernde Mittel oder psychedelische Substanzen bezeichnete Stoffe.
45.2 Gesetzlich zulässige Arzneimittel bleiben unberührt.
45.3 Übermäßiger Alkoholkonsum sowie hierdurch verursachtes störendes, belästigendes oder gefährdendes Verhalten sind untersagt.
45.4 Erhebliche Verstöße können zum Ausschluss oder zur fristlosen Beendigung führen.
46. Inventar und Beschädigungen
46.1 Schäden, Fehlbestände oder Funktionsstörungen sind unverzüglich mitzuteilen.
46.2 Technische Anlagen und Einrichtungsgegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Eigene Reparaturversuche bedürfen vorheriger Zustimmung.
46.3 Der Verursacher haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden.
47. Brandschutz
47.1 Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten werden.
47.2 Feuerlöscher, Rauchmelder und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht entfernt, verdeckt, abgeschaltet oder zweckwidrig verwendet werden.
47.3 Offenes Feuer, Kerzen, Räucherwerk und vergleichbare Brandquellen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis zulässig. Grillen ist nur an freigegebenen Stellen gestattet.
48. Internet- und WLAN-Nutzung
48.1 Soweit verfügbar, stellt die Denkerhof UG einen WLAN-Zugang als unentgeltliche Nebenleistung bereit. Eine bestimmte Geschwindigkeit, ständige Verfügbarkeit oder störungsfreie Nutzung wird nicht zugesichert.
48.2 Das WLAN wird regelmäßig zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr abgeschaltet.
48.3 Der Zugang darf nicht für rechtswidrige Handlungen genutzt werden. Untersagt sind insbesondere Rechtsverletzungen, rechtswidrige Inhalte, Angriffe auf IT-Systeme und Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen.
48.4 Zugangsdaten dürfen nur an berechtigte Personen weitergegeben werden. Eingriffe in Netzwerkkomponenten sind untersagt.
49. Stellplätze
49.1 Fahrzeuge dürfen nur auf vorgesehenen oder zugewiesenen Flächen abgestellt werden. Rettungswege, Zufahrten, Tore und Durchgänge müssen freigehalten werden.
49.2 Reparaturen, Ölwechsel, Fahrzeugwäsche, offenes Feuer und Lagerung umweltgefährdender Stoffe sind untersagt.
49.3 Austretende Betriebsstoffe sind unverzüglich zu sichern; die Denkerhof UG ist sofort zu informieren und erforderlichenfalls sind zuständige Stellen hinzuzuziehen.
49.4 Mit der Bereitstellung eines Stellplatzes kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Die Haftung richtet sich nach diesen AGB.
50. Haustiere
50.1 Haustiere sind grundsätzlich nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung gestattet. Die Zustimmung gilt nur für das angemeldete Tier, die konkrete Unterkunft und den Zeitraum.
50.2 Tiere dürfen andere Gäste, Teilnehmer oder hofeigene Tiere nicht gefährden oder erheblich beeinträchtigen und nur mit Zustimmung unbeaufsichtigt bleiben.
50.3 Assistenzhunde werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt; eine vorherige Information soll erfolgen.
50.4 Hofeigene Tiere dürfen ohne Erlaubnis weder gefüttert noch in Gebäude mitgenommen werden. Der Tierhalter haftet nach Gesetz.
51. Außenflächen und Natur
51.1 Garten-, Deich- und Außenflächen sind rücksichtsvoll zu nutzen. Pflanzen, Beete, Einfriedungen und natürliche Lebensräume dürfen nicht beschädigt werden.
51.2 Abfälle dürfen nur in vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Gesperrte oder nicht freigegebene Flächen dürfen nicht betreten werden.
51.3 Besondere Schutzbestimmungen angrenzender Natur- und Landschaftsschutzbereiche sind einzuhalten. Kinder sind zu beaufsichtigen.
52. Fotos, Videos und Tonaufnahmen
52.1 Aufnahmen anderer Personen dürfen nur mit deren vorheriger Zustimmung erstellt und veröffentlicht werden.
52.2 Trainings-, Seminar- und Coachinginhalte dürfen nur mit Zustimmung der Denkerhof UG vollständig oder in wesentlichen Teilen aufgezeichnet werden.
52.3 Aufnahmen durch die Denkerhof UG für Werbe- oder Veröffentlichungszwecke erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage.
TEIL F
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR EXTERNE SEMINARLEITER UND VERANSTALTER
53. Stellung des externen Veranstalters
53.1 Mietet ein externer Seminarleiter oder Veranstalter Räume für eine eigene Veranstaltung, handelt er gegenüber seinen Teilnehmern im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung.
53.2 Der externe Veranstalter ist selbst Vertragspartner seiner Teilnehmer.
53.3 Die Denkerhof UG wird nicht allein dadurch Mitveranstalterin, dass sie Räume, Unterkünfte, Ausstattung, Verpflegung oder organisatorische Unterstützung bereitstellt.
53.4 Eine gemeinsame Veranstaltung liegt nur vor, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
54. Verantwortung des Veranstalters
54.1 Der Veranstalter ist insbesondere verantwortlich für Inhalt und Durchführung, Eignung seiner Mitarbeiter und Referenten, Anmeldung und Abrechnung, eigene Teilnahme- und Stornierungsbedingungen, Genehmigungen, Datenschutz, Musik- und Urheberrechte, sichere Organisation, Lebensmittelrecht bei eigener Verpflegung und Einhaltung der Hausordnung.
54.2 Er darf keine medizinischen, therapeutischen oder heilkundlichen Leistungen ohne erforderliche Erlaubnis oder Qualifikation anbieten.
54.3 Gesetzliche Informations-, Belehrungs- und Widerrufspflichten gegenüber seinen Teilnehmern erfüllt er eigenverantwortlich.
55. Keine Vertretungsmacht
55.1 Der externe Veranstalter ist nicht berechtigt, die Denkerhof UG rechtsgeschäftlich zu vertreten.
55.2 Er darf ohne Vollmacht keine Verträge, Zusagen, Zahlungsannahmen, Haftungs- oder Erstattungserklärungen im Namen der Denkerhof UG vornehmen.
55.3 Er hat klar zu informieren, welche Leistungen durch ihn und welche unmittelbar durch die Denkerhof UG erbracht werden.
56. Teilnehmer und Hausordnung
56.1 Der Veranstalter hat seine Teilnehmer rechtzeitig über die Haus- und Nutzungsordnung zu informieren.
56.2 Er hat auf die Einhaltung von Teilnehmerzahl, Nutzungszeiten, Sicherheitsbestimmungen, Ruhezeiten und Brandschutzregeln hinzuwirken.
56.3 Erkennbare Gefahren, Schäden oder erhebliche Regelverstöße sind unverzüglich mitzuteilen.
57. Versicherung und Haftung
57.1 Gewerblich oder selbstständig tätige Veranstalter haben eine angemessene Betriebs- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung zu unterhalten. Ein Nachweis kann verlangt werden.
57.2 Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen.
57.3 Für Schäden durch Teilnehmer haftet er nur, soweit ihm deren Verhalten zugerechnet wird oder er eigene Organisations-, Auswahl-, Informations-, Aufsichts- oder Sorgfaltspflichten verletzt hat.
58. Verpflegung durch externe Veranstalter
58.1 Bietet der Veranstalter selbst Speisen oder Getränke an, trägt er die Verantwortung für Lebensmittelhygiene, Allergen- und Zusatzstoffinformationen, Kühl- und Lagerbedingungen sowie gewerbe- und steuerrechtliche Anforderungen.
58.2 Die Nutzung der Küche bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Denkerhof UG kann Vorgaben zur hygienischen und sicheren Nutzung machen.
59. Selbstständige Tätigkeit
59.1 Der externe Seminarleiter organisiert seine Tätigkeit grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich und entscheidet im Rahmen des Nutzungszwecks selbst über Inhalte, Methoden, Teilnehmeransprache, Preisgestaltung und Durchführung.
59.2 Durch die Raumüberlassung wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Tatsächliche Umstände und gesetzliche Vorgaben gehen dieser Bezeichnung vor.
59.3 Der Veranstalter ist für seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich.
TEIL G
URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
60. Unterlagen und Inhalte
60.1 Von der Denkerhof UG oder ihren Referenten bereitgestellte Texte, Konzepte, Übungen, Fotografien, Videos, Grafiken, Präsentationen und sonstige Unterlagen können urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein.
60.2 Der Kunde erhält, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für persönliche Zwecke.
60.3 Ohne vorherige Zustimmung sind insbesondere Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder gewerbliche Nutzung nicht gestattet. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
60.4 Eigene persönliche Notizen bleiben zulässig. Rechte externer Referenten und sonstiger Dritter bleiben unberührt.
TEIL H
HAFTUNG
61. Haftung der Denkerhof UG
61.1 Die Denkerhof UG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
61.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet sie auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
61.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
61.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
61.5 Die Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
61.6 Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände haftet die Denkerhof UG nur, soweit sie den Schaden zu vertreten hat oder eine zwingende Haftung besteht.
61.7 Für kurzfristige Störungen von Strom, Wasser, Heizung, Mobilfunk oder Internet haftet sie nur nach Maßgabe dieser Regelungen. Gesetzliche Rechte bei erheblicher Beeinträchtigung bleiben unberührt.
62. Haftung des Kunden
62.1 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft verursacht.
62.2 Er hat erkennbare Gefahren, Schäden oder Mängel unverzüglich mitzuteilen und im zumutbaren Umfang an der Vermeidung oder Verringerung eines Schadens mitzuwirken.
62.3 Eine Haftung für andere Personen besteht nur, soweit deren Verhalten gesetzlich zugerechnet werden kann oder eigene Pflichten verletzt wurden.
TEIL I
HÖHERE GEWALT
63. Außergewöhnliche Ereignisse
63.1 Höhere Gewalt liegt vor, wenn eine Partei durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und auch durch zumutbare Maßnahmen nicht überwindbares Ereignis an der Erfüllung gehindert ist.
63.2 Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen und extreme Wetterereignisse, Krieg, Terroranschläge, erhebliche Unruhen, behördliche Verbote oder Schließungsanordnungen, Epidemien oder Pandemien mit unmittelbaren behördlichen Folgen, erhebliche überregionale Versorgungsausfälle sowie außerhalb des eigenen Betriebs liegende Streiks oder Aussperrungen gehören.
63.3 Die betroffene Partei informiert unverzüglich. Die betroffenen Pflichten ruhen für Dauer und Umfang der Behinderung.
63.4 Die Parteien bemühen sich zunächst um Ersatztermin, Ersatzunterkunft, Ersatzraum oder Anpassung der Leistung.
63.5 Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder die Fortsetzung unzumutbar, kann der Vertrag nach Gesetz beendet werden. Zahlungen für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden erstattet; erbrachte Teilleistungen können anteilig abgerechnet werden.
TEIL J
WIDERRUFSRECHT
64. Gesonderte Widerrufsbelehrung
64.1 Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
64.2 Über ein bestehendes Widerrufsrecht wird vor Vertragsschluss gesondert belehrt. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular werden als gesondertes Dokument bereitgestellt und sind nicht Bestandteil dieser AGB.
65. Terminierte Beherbergungs- und Freizeitangebote
65.1 Für bestimmte Verträge besteht gesetzlich kein Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
65.2 Dies kann insbesondere Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen betreffen.
65.3 Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach Art und Inhalt des konkreten Vertrages und wird nicht allein durch diese AGB ausgeschlossen.
66. Vorzeitiger Beginn einer Dienstleistung
66.1 Soll eine widerrufliche Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird eine gesonderte Erklärung eingeholt.
66.2 Die gesetzlichen Bestimmungen über Wertersatz und Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Vertragserfüllung bleiben unberührt.
TEIL K
DATENSCHUTZ
67. Datenschutzbestimmungen
67.1 Die Denkerhof UG verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
67.2 Nähere Informationen über Art, Umfang, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechte enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
67.3 Die Datenschutzerklärung ist kein Bestandteil dieser AGB, sondern dient der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten.
67.4 Gesundheitsbezogene Angaben werden nur erhoben und verarbeitet, soweit dies für die konkrete Leistung erforderlich ist und eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht.
67.5 Werbung oder Newsletter werden nur versandt, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage oder wirksame Einwilligung besteht.
TEIL L
VERTRAGSBEENDIGUNG UND HAUSRECHT
68. Kündigung aus wichtigem Grund
68.1 Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
68.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen Vertragspflichten oder Hausordnung verstößt, Personen, Tiere oder Sachen gefährdet, den Hausfrieden nachhaltig stört, Räume oder Unterkünfte rechtswidrig nutzt, erhebliche falsche Angaben macht oder fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht leistet.
68.3 Eine Abmahnung oder Nachfrist ist entbehrlich, wenn sie gesetzlich nicht erforderlich oder wegen der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist.
68.4 Die finanziellen Folgen richten sich nach Gesetz. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen werden angerechnet. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts-, Minderungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
TEIL M
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
69. Geltende Fassung der AGB
69.1 Für einen Vertrag gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung.
69.2 Spätere Änderungen gelten grundsätzlich nur für zukünftige Verträge.
69.3 Änderungen laufender Vertragsverhältnisse bedürfen einer gesonderten wirksamen Vereinbarung oder einer gesetzlich zulässigen Änderungsklausel.
70. Verbraucherstreitbeilegung
70.1 Die Denkerhof UG ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
71. Anwendbares Recht
71.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
71.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
72. Gerichtsstand
72.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
72.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Denkerhof UG ausschließlicher Gerichtsstand.
72.3 Dasselbe gilt gegenüber Unternehmern, die bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
73. Salvatorische Bestimmung
73.1 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
73.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Denkerhof UG (haftungsbeschränkt)
Cecilienkoog 7
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Stand: 4. August 2026